Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 09.05.2023 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Nauen vom 03.05.2023 -
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsgegner wendet sich in einem einstweiligen Anordnungsverfahren betreffend Kindes- und Betreuungsunterhalt gegen die Auferlegung von Anwaltskosten der Gegenseite.
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