Das Verfahren wird eingestellt.
II.Die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 19. Juni 2012 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Februar 2019 sind wirkungslos geworden.
III.Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in allen drei Rechtszügen zu tragen.
IV.Der Antrag auf Änderung des Streitwertbeschlusses vom 26. Februar 2019 wird abgelehnt.
I.
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