BFH - Beschluss vom 02.08.2012
VII R 57/10
Normen:
FGO § 138;
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 20.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2085/08

Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

BFH, Beschluss vom 02.08.2012 - Aktenzeichen VII R 57/10

DRsp Nr. 2012/22539

Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

Hat das Finanzamt den angefochtenen Bescheid aufgehoben und damit der Klage die Grundlage entzogen, so entspricht es billigem Ermessen im Sinne von § 138 Abs. 1 FGO, ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Normenkette:

FGO § 138;

Gründe

Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 138 der Finanzgerichtsordnung nur noch über die Kosten zu entscheiden.