Das Verfahren wird eingestellt.
Ziffer I. und II. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 11. August 2016 sind wirkungslos geworden.
II.Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt der Antragsgegner.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 15.000 € festgesetzt.
Das nach zwischenzeitlicher Ruhendstellung fortgesetzte und nunmehr durch die übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Parteien (Schriftsätze vom 28. April 2017 und vom 3. Mai 2017) beendete Verfahren ist in entsprechender Anwendung des §
Über die Kosten des Verfahrens ist gemäß §
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