Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die zulässige Beschwerde, über die gemäß §
Das Verwaltungsgericht hat die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 12. April 2017 zu Recht zurückgewiesen. Der Kläger kann keine Erledigungsgebühr beanspruchen.
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