Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
2.Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei.
I.
Der Erinnerungsführer hat am 04.09.2021 vor dem Hessischen Finanzgericht Klage gegen das Finanzamt A erhoben. Klagegegenstand war die Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung 2018 und 2019 vom 08.12.2020. Die Klage ist vom Gericht unter dem Aktenzeichen
Am 02.09.2022 hat in der Sache
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|