Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts L...... vom 28. Juni 2012 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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