Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 18. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über eine Kostenerstattung bezüglich einer am 21. April 2014 durchgeführten ambulanten Penis-Operation.
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