Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 13. Februar 2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Kostenerstattung für eine durchgeführte Weiterbildungsmaßnahme als Kfz-Sachverständiger / Schadensprüfer.
Der 1979 in Hoyerswerda geborene, verheiratete Kläger erwarb im Anschluss an ein vom 1. Oktober 2013 bis zum 31. März 2018 dauerndes Studium der Betriebswirtschaftslehre einen Bachelor-Abschluss („Business Administration“). Am 11. Mai 2017 meldete er eine Tätigkeit als „Restwertbieter / Restwertaufkäufer der deutschen Versicherungen, Automobilvertrieb (An- und Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen), Smart- und Spotrepair (im Lackierverfahren), Fahrzeugtransport / Fahrzeugüberführung, Fahrzeugaufbereitung (incl. Sattlerarbeiten), An- und Verkauf von Fahrzeugersatzteilen“ an. Vom 1. April 2018bis Mai 2019 bezog der Kläger aufstockend Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|