Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.03.2022 -
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) gehören zum Arbeitgeberkreis des Generalvikariats des Bistums ... (X). Die Diözese und ihr zugeordnete Kirchengemeinden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen beschäftigen als freie Träger Arbeitnehmer im sozialen Bereich, insbesondere Geistliche, Lehrer, Erzieher und Sozialarbeiter.
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