1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Potsdam - Rechtspfleger - vom 08.08.2023 in der Fassung des der Beschwerde teilweise abhelfenden Beschlusses vom 09.10.2023, Az.
2. Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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