Die Klägerin ist ein Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels. Tochtergesellschaften sind die A-GmbH sowie die B-GmbH, die Backwaren vertreibt. Diese drei Gesellschaften, die einen Konzern bilden, nutzen die Ladenlokale gemeinsam. In einer Anzahl von Filialen unterhält die Klägerin so genannte X-shops, in denen sie mit eigenen Angestellten für die Y-AG tätig ist.
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