Die Klägerin ist ein Tochterunternehmen der A-GmbH, vormals A-AG. Gegenstand der Unternehmensgruppe ist der Einzelhandel mit Lebensmitteln. In den gemeinsam genutzten Ladengeschäften vertreibt die Klägerin Fleisch- und Wurstwaren, die X-GmbH Backwaren und die Mutter der beiden Gesellschaften, die A-GmbH ein umfassendes Sortiment der übrigen Lebensmittel.
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