FG Berlin - Urteil vom 22.02.2005
7 K 4312/01
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 139
EFG 2005, 1344

Kostenlose Überlassung von Kleidungsstücken an Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil?

FG Berlin, Urteil vom 22.02.2005 - Aktenzeichen 7 K 4312/01

DRsp Nr. 2005/6163

Kostenlose Überlassung von Kleidungsstücken an Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil?

Die im betrieblichen Interesse (einheitliches Erscheinungsbild der Mitarbeiter) des Arbeitgebers kostenlose Überlassung von Hemden und Blusen an Arbeitnehmer stellt keine Zuwendung eines geldwerten Vorteils dar. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Kleidung auch privat getragen werden könnte.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2 ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist ein Tochterunternehmen der A-GmbH, vormals A-AG. Gegenstand der Unternehmensgruppe ist der Einzelhandel mit Lebensmitteln. In den gemeinsam genutzten Ladengeschäften vertreibt die Klägerin Fleisch- und Wurstwaren, die X-GmbH Backwaren und die Mutter der beiden Gesellschaften, die A-GmbH ein umfassendes Sortiment der übrigen Lebensmittel.