BFH - Urteil vom 04.03.1999
II R 43/98
Normen:
BewG §§ 27 79 Abs. 1 2 5 ;

Kostenmiete; Mietspiegel

BFH, Urteil vom 04.03.1999 - Aktenzeichen II R 43/98

DRsp Nr. 2002/2488

Kostenmiete; Mietspiegel

1. Ausgangspunkt für die Wertermittlung im Zuge einer vorzunehmenden Wertfortschreibung ist - wenn tatsächlich für das Objekt gezahlte Mieten i.S.v. § 79 Abs. 1 BewG fehlen - die übliche Miete i.S.v. § 79 Abs. 2 BewG für freifinanzierten und nicht preisgebundenen Wohnraum im Hauptfeststellungszeitpunkt.