FG Köln - Urteil vom 18.04.2005
14 K 3496/04
Normen:
FGO § 74 ; AbgG § 12 ;
Fundstellen:
DB 2007, 2229
EFG 2007, 1168

Kostenpauschale bei Musiklehrern

FG Köln, Urteil vom 18.04.2005 - Aktenzeichen 14 K 3496/04

DRsp Nr. 2007/7389

Kostenpauschale bei Musiklehrern

Andere Steuerpflichtige als Bundestagsabgeordnete können sich im Klageverfahren nicht auf das Revisionsverfahren VI R 81/04 (Verfassungsmäßigkeit der Kostenpauschale von Bundestagsabgeordneten) berufen.

Normenkette:

FGO § 74 ; AbgG § 12 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Ehegatten. Der Kläger erzielte im Streitjahr als Versicherungsangestellter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Weiter erzielte er aus einer als Einzelunternehmen betriebenen Versicherungsvermittlung Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie aus einer Beteiligung an einer KG gesondert festgestellte Einkünfte aus Gewerbebetrieb, ferner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Klägerin ist freiberufliche Musiklehrerin und Musikerin.

Mit dem Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr vom 24.07.2003 berücksichtigte der Beklagte im wesentlichen erklärungsgemäß folgende Werbungskosten des Klägers bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit:

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

1.692 DM

Aufwendungen für Arbeitsmittel

Büromaterial etc.

2.102,19 DM

AfA PC

499,50 DM

Telekommunikationskosten

949,02 DM

insgesamt (unter Aufrundundung der Einzelsummen)

3.553 DM

übrige Werbungskosten

Reisekosten (ausschl. Tagespauschalen)

1.304,00 DM

Fahrtkosten zum Kauf von Büromaterial

158,92 DM

Bewerbungskosten

664,00 DM