Das Verfahren wird eingestellt.
II.Gemäß § 3 Abs. 2 der außergerichtlichen Einigung der Parteien werden die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben.
III.Der Streitwert für das Normenkontrollverfahren wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten haben den Rechtsstreit nach Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs übereinstimmend für erledigt erklärt. Das Verfahren war daher in entsprechender Anwendung des §
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