Das Verfahren wird eingestellt.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten haben das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt. Das Verfahren war deshalb einzustellen. Aufgrund der mit Schriftsätzen vom 29. Juni 2017 (Antragsteller) und vom 7. Juli 2017 (Antragsgegnerin) übereinstimmend mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung werden der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens auferlegt, §
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§
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