Auf die Beschwerde des Verurteilten wird der Kostenansatz der Staatsanwaltschaft Mosbach vom 6. Dezember 2018 (32 VRs
Im Übrigen wird die Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts Mosbach vom 25. April 2019 (1 KLs
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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