Streitig ist, ob das Fahrzeug der Klägerin kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Pkw oder als Lkw einzuordnen ist.
Die Klägerin ist seit der Erstzulassung am 23.04.1997 Halterin des Fahrzeuges Opel Campo-R mit Mannschaftskabine. Das Fahrzeug hat einen Dieselmotor; der Schadstoffschlüssel lautet "19". Die weiteren technischen Daten sind folgende:
Hubraum 2499 ccm
Nutzlast 985 kg
zulässiges Gesamtgewicht 2550 kg
Länge: gesamt 4980 mm; Ladefläche 1510 mm; Mannschaftskabine 2140 mm.
Zudem ist das 4-türige Fahrzeug mit einem Hardtop sowie einem abnehmbaren blauen Blinklicht ausgestattet. Das Straßenverkehrsamt stufte den Wagen als "Lkw offener Kasten" ein.
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