Die Beteiligten streiten, ob die Finanzbehörde den Insolvenzverwalter zur Kraftfahrzeugsteuer noch für den Zeitraum heranziehen darf, nachdem dieser ein zur Insolvenzmasse gehörendes Kraftfahrzeug dem Schuldner freigegeben hat, aber weder die Straßenverkehrs - noch die Finanzbehörde davon Kenntnis erlangt haben.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der X GmbH mit Sitz in .... Gesellschafterin ist die in der Schweiz ansässige Y AG, Geschäftsführerin war die ... S.
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