BFH - Urteil vom 16.02.2011
II R 1/10
Normen:
KraftStG § 3 Nr. 7;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 22.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2172/09

Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines durch Umbaumaßnahmen veränderten Geländewagens des Typs Willys Overland CJ-5 als Zugmaschine oder als PKW; Auswirkung der verkehrsrechtlichen Einstufung eines Fahrzeugs als Zugmaschine auf dessen kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung

BFH, Urteil vom 16.02.2011 - Aktenzeichen II R 1/10

DRsp Nr. 2011/7316

Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines durch Umbaumaßnahmen veränderten Geländewagens des Typs Willys Overland CJ-5 als Zugmaschine oder als PKW; Auswirkung der verkehrsrechtlichen Einstufung eines Fahrzeugs als "Zugmaschine" auf dessen kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung

NV: Eine Zugmaschine i.S. des § 3 Nr. 7 KraftStG ist ein Fahrzeug, dessen wirtschaftlicher Wert im wesentlichen in der Zugleistung liegt und das nach seiner Bauart ausschließlich oder überwiegend zur Fortbewegung von Lasten durch Ziehen von Anhängern zu dienen geeignet und bestimmt ist. Die Umrüstung eines Geländewagens, die nur dessen Verwendbarkeit als Vorspann verbessert und an der einem Geländewagen vorgegebenen Eignung zur Beförderung von Personen und Gütern nichts ändert, führt nicht zu einer Bauart, die den Geländewagen ausschließlich oder überwiegend als zum Ziehen von Anhängern geeignet erscheinen lässt.

Normenkette:

KraftStG § 3 Nr. 7;

Gründe

I.