Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Streitig ist die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer ab dem 1. Mai 2005.
Der Kläger ist Halter eines Fahrzeugs des Herstellers Ford mit dem amtlichen Kennzeichen … Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen sog. Pickup „Ford Ranger” mit Doppelkabine und 5 Sitzplätzen. Bei einem Leergewicht von 1.785 kg beträgt das zulässige Gesamtgewicht 2.825 kg. Das Fahrzeug erreicht bei einem Hubraum von 2.500 ccm eine Höchstgeschwindigkeit von 145 km/h. Auf die Bl. 24 und 25 der Gerichtsakte befindlichen Bilder wird Bezug genommen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|