I. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Halterin eines "Toyota Typ J7 Landcruiser". Das Fahrzeug ist 4,4 m lang, 1,79 m breit und 2 m hoch. Der Innenraum hat eine Fläche von 3,84 qm. Es gibt zwei Sitzreihen, und zwar vorne zwei Einzelsitze und hinten eine Sitzbank für drei Personen. Die Sitzbank kann nach vorne hochgeklappt werden. Dadurch vergrößert sich die rückwärtige Ladefläche. Das Fahrzeug hat ein Leergewicht von 1 825 kg. Das zulässige Gesamtgewicht von ursprünglich 2 805 kg wurde von der Klägerin mit Wirkung für den streitigen Zeitraum ohne technische Änderungen auf 2 399 kg abgelastet.
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