KraftStG; Steuerbefreiung für schadstoffarme Fahrzeuge, rückwirkende Änderung des KraftStG
BFH, Urteil vom 21.01.1999 - Aktenzeichen VII R 58/98
DRsp Nr. 1999/6158
KraftStG; Steuerbefreiung für schadstoffarme Fahrzeuge, rückwirkende Änderung des KraftStG
1. Die rückwirkende Änderung des § 3 b Abs. 1KraftStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.2. Es entspricht ständiger BFH-Rspr., dass § 12 Abs. 2 Nr. 2KraftStG dahin auszulegen ist, dass eine Neufestsetzung der KraftSt innerhalb der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Nr. 2AO auch zur Berichtigung einer rechtsfehlerhaften Freistellung rückwirkend erfolgen kann (Anschluss an Senats-Urt. v. 20.08.1985 - VII R 182/82, BStBl II 1985, 716).
Normenkette:
KraftStG § 3 b Abs. 1 S. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 2 ;
Gründe:
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