Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gotha vom 11. Mai 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Zahlung von Krankengeld vom 4. April bis 31. Dezember 2013 streitig.
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