FG München - Urteil vom 08.09.2017
7 K 732/17

Krankenversicherung; Leistungen; Einkommen; Waffenbesitzkarte; Bescheid; Betriebsausgaben; Rechtsanwaltskosten; Einspruchsverfahren; Heizung; Widerruf; Krankenkasse; Jobcenter; Steuerfestsetzung; Gewerbesteuermessbetrag; betriebliche Veranlassung; medizinische Notwendigkeit; private Nutzung; Marke; Bewerber; Fahrzeug

FG München, Urteil vom 08.09.2017 - Aktenzeichen 7 K 732/17

DRsp Nr. 2018/10210

Krankenversicherung; Leistungen; Einkommen; Waffenbesitzkarte; Bescheid; Betriebsausgaben; Rechtsanwaltskosten; Einspruchsverfahren; Heizung; Widerruf; Krankenkasse; Jobcenter; Steuerfestsetzung; Gewerbesteuermessbetrag; betriebliche Veranlassung; medizinische Notwendigkeit; private Nutzung; Marke; Bewerber; Fahrzeug

Tenor

1.

Der Einkommensteuerbescheid 2013 und der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2013 jeweils vom 19. April 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 20. April 2017 werden mit der Maßgabe geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb um 2.013,15 € verringert werden. Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer 2013 und Gewerbesteuer 2013 wird dem Finanzamt übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Entscheidungsgründe

I.

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Einkommensteuer und des Gewerbesteuermessbetrags für die Jahre 2010 bis 2013 nach Durchführung einer Außenprüfung.

Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist als Detektiv und in der Personalvermittlung gewerblich tätig und ermittelte seinen Gewinn in den Streitjahren gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG).