SG Kassel, vom 31.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KR 97/14
KrankenversicherungKostenerstattung für eine Fettabsaugung mittels LiposuktionKeine positive Empfehlung durch den GBANeue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
LSG Hessen, Urteil vom 18.05.2017 - Aktenzeichen L 8 KR 159/16
DRsp Nr. 2017/9506
KrankenversicherungKostenerstattung für eine Fettabsaugung mittels LiposuktionKeine positive Empfehlung durch den GBANeue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
1. Ein Anspruch auf eine ambulante Liposuktion scheitert daran, dass der GBA die neue Methode der Fettabsaugung nicht positiv empfohlen hat. Der Anspruch des Versicherten auf Behandlung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1SGB V unterliegt den sich aus § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 1SGB V ergebenden Einschränkungen; er umfasst nur solche Leistungen, die zweckmäßig und wirtschaftlich sind und deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen.
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