1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens auch in der Berufungsinstanz.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
In Streit steht die Vergütung einer psychiatrischen Krankenhausbehandlung im Zeitraum 11. September 2008 bis 13. März 2009.
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