SG Duisburg, vom 08.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 323/15
KrankenversicherungVersorgung mit dem Arzneimittel Blopress® 16 mg Plus 12,5 mgVollversorgung mit Arzneimitteln ohne Begrenzung auf den hierfür festgesetzten FestbetragUngewöhnliche Individualverhältnisse
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.07.2017 - Aktenzeichen L 11 KR 366/16
DRsp Nr. 2017/14637
KrankenversicherungVersorgung mit dem Arzneimittel Blopress® 16 mg Plus 12,5 mgVollversorgung mit Arzneimitteln ohne Begrenzung auf den hierfür festgesetzten FestbetragUngewöhnliche Individualverhältnisse
1. Versicherte können Vollversorgung mit Arzneimitteln ohne Begrenzung auf den hierfür festgesetzten Festbetrag nur beanspruchen, wenn aufgrund ungewöhnlicher Individualverhältnisse keine ausreichende Versorgung zum Festbetrag möglich ist; das ist der Fall, wenn bei ihnen die zu einem Preis bis zur Höhe des Festbetrags erhältlichen Arzneimittel mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Nebenwirkungen im Ausmaß einer behandlungsbedürftigen Krankheit verursachen.2. Ob Arzneimittel mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Nebenwirkungen verursachen, beurteilt sich nach der im Sozialrecht maßgeblichen Theorie der wesentlichen Bedingung.
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