I.
Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Eheleute, die in den Streitjahren (1997 bis 2001) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Aufgrund der Feststellungen einer Steuerfahndungsprüfung ging der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) davon aus, dass der Kläger aus dem Taxiunternehmen seiner Mutter unversteuerte Lohnzahlungen erhalten hatte. Dies berücksichtigte das FA in geänderten Einkommensteuerbescheiden 1997 bis 2001 vom 26. Juni 2006. Den hiergegen gerichteten Einspruch der Kläger wies das FA mit Einspruchsentscheidung vom 29. April 2008, Steuernummer ..., als unbegründet zurück.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|