I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden für das Streitjahr (1993) als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war im Streitjahr Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH.
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