BAG - Beschluss vom 01.02.2024
2 AZR 196/22 (A)
Normen:
AGG § 1; AGG § 3 Abs. 1 S. 1; EMRK Art. 9; AEUV Art. 17; AEUV Art. 267; RL 2000/78/EG Art. 1; RL 2000/78/EG Art. 2 Abs. 2; RL 2000/78/EG Art. 3 Abs. 1 Buchst. c; RL 2000/78/EG Art. 4;
Fundstellen:
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 3 vom 01.02.2024
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 10.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 288/19
LAG Frankfurt/Main, vom 01.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 1092/20

Kündigung eines Arbeitnehmers wegen dessen Beendigung der staatlich registrierten Mitgliedschaft zur katholischen Kirche (Kirchenaustritt); Unmittelbare Banachteiligung wegen der Religion

BAG, Beschluss vom 01.02.2024 - Aktenzeichen 2 AZR 196/22 (A)

DRsp Nr. 2024/2702

Kündigung eines Arbeitnehmers wegen dessen Beendigung der staatlich registrierten Mitgliedschaft zur katholischen Kirche (Kirchenaustritt); Unmittelbare Banachteiligung wegen der Religion

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht: 1. Ist es mit Unionsrecht, insbesondere der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78/EG) im Licht von Art. 10 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta), vereinbar, wenn eine nationale Regelung vorsieht, dass eine private Organisation, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen beruht, von den für sie arbeitenden Personen verlangen kann, während des Arbeitsverhältnisses nicht aus einer bestimmten Kirche auszutreten oder den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses davon abhängig machen darf, dass eine für sie arbeitende Person, die während des Arbeitsverhältnisses aus einer bestimmten Kirche ausgetreten ist, dieser wieder beitritt, wenn sie von den für sie arbeitenden Personen im Übrigen nicht verlangt, dieser Kirche anzugehören und die für sie arbeitende Person sich nicht öffentlich wahrnehmbar kirchenfeindlich betätigt?