Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20. März 2019, Az.:
Die Kläger haben samtverbindlich die Kosten der Berufung zu tragen.
III.Das in Ziffer I genannte Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
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