ArbG Ludwigshafen, vom 28.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1509/07
Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers und Alleingesellschafters durch Insolvenzverwalter; unbegründete Klage auf Urlaubsabgeltung
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2008 - Aktenzeichen 10 Sa 162/08
DRsp Nr. 2010/3226
Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers und Alleingesellschafters durch Insolvenzverwalter; unbegründete Klage auf Urlaubsabgeltung
1. Das organschaftliche Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers einer GmbH mutiert durch Insolvenzeröffnung nicht in ein dem Kündigungsschutzgesetz unterliegendes Arbeitsverhältnis.2. Gemäß der negativen Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1KSchG gilt der allgemeine Kündigungsschutz nach dem ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes nicht für Organvertreter einer juristischen Person, und zwar auch dann nicht, wenn ihr Anstellungsverhältnis ausnahmsweise nicht als freies Dienst- sondern als Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist.3. Es ist nicht sittenwidrig oder rechtsmissbräuchlich, wenn ein Insolvenzverwalter einem Metzgermeister kündigt, um Personalkosten zu sparen; die Regelungen der Handwerksordnung über den Meisterzwang dienen wichtigen Gemeinwohlbelangen und nicht dem Schutz des Metzgermeisters vor betriebsbedingten Kündigungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes.
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