Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4.7.2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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