Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juli 2015 wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Kündigung eines Vertrages über die Vergütung von Liegend-Krankentransporten und Tragestuhl-Transporten streitig.
Die Klägerin ist ein in der Rechtsform einer GmbH tätiges Unternehmen, welches den Transport von Personen zum Gegenstand hat, die durch Krankheit und/oder Behinderung nicht mehr gehfähig sind. Der Betriebssitz der Klägerin liegt in A-Stadt, Main-Kinzig-Kreis.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|