Die Berufung der Kläger gegen das am 14.02.2020 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-
Das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 650.000,00 € festgesetzt.
I.
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