FG Köln - Urteil vom 20.05.2016
12 K 562/13
Normen:
EStG § 9 Abs. 1; EStG ;
Fundstellen:
DB 2016, 12
FuR 2017, 106

Kürzung der als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen für Masterstudium um Stipendiumsleistungen

FG Köln, Urteil vom 20.05.2016 - Aktenzeichen 12 K 562/13

DRsp Nr. 2016/15090

Kürzung der als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen für Masterstudium um Stipendiumsleistungen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1; EStG ;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die als (vorweggenommene) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend gemachten Kosten für ein Masterstudium um hierfür erhaltene Stipendiumsleistungen zu kürzen sind.