FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 26.05.2005
IV 228/03
Normen:
VO (EG) Nr. 2848/98 Art. 50 Abs. 2a ;

Kürzung der Rohtabakprämie wegen unvollständiger Parzellenangabe

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 26.05.2005 - Aktenzeichen IV 228/03

DRsp Nr. 2005/12149

Kürzung der Rohtabakprämie wegen unvollständiger Parzellenangabe

1. Die Sanktionsregelung des Art. 50 Abs. 2a der Verordnung (EG) Nr. 2848/98 (nach der die dem betreffenden Erzeuger für die laufende Ernte zu zahlende Rohtabakprämie um 5 % gekürzt wird, wenn die Parzelle, auf der der Tabak erzeugt wird, nicht der im registrierten Anbauvertrag angegebenen Parzelle entspricht) verstößt weder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gegen rechtsstaatliche Grundsätze. 2. Es obliegt der Sorgfalt des Tabakerzeugers in eigenen Angelegenheiten, zu überprüfen, ob die Parzelle, auf der der Tabak erzeugt wird, der im registrierten Anbauvertrag angegebenen Parzelle entspricht und korrekt bezeichnet ist, d.h. auch unvollständige Angaben erfüllen den Tatbestand der Sanktionsnorm VO (EG) Nr. 2848/98 Art. 50 Abs. 2a.

Normenkette:

VO (EG) Nr. 2848/98 Art. 50 Abs. 2a ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen einen Rohtabakprämienbescheid.