FG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.03.2003 1 K 59/03
Normen:
GewStG § 12 Abs. 3 Nr. 2a ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1034
Kürzung des Gewerbekapitals um eigenen Anteile; Gewerbesteuer 1992
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2003 - Aktenzeichen 1 K 59/03
DRsp Nr. 2003/8207
Kürzung des Gewerbekapitals um eigenen Anteile; Gewerbesteuer 1992
1. Das Gewerbekapital einer GmbH ist nicht um den Wert der eigenen Anteile zu kürzen. Die Inanspruchnahme der Kürzung nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 aGewStG setzt vielmehr das Vorliegen einer Schachtelbeteiligung voraus.2. Das Gewerbesteuerrecht kennt keinen allgemeinen Grundsatz, wonach eine Mehrfachbelastung ausgeschlossen sein soll.
Normenkette:
GewStG § 12 Abs. 3 Nr. 2a ;
Tatbestand:
Streitig ist, ob eigene Anteile der Klägerin beim Gewerbekapital zu erfassen sind.
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