FG Nürnberg - Beschluss vom 15.08.2018
2 V 888/18
Normen:
FGO § 68 S. 1; FGO § 69 Abs. 6 S. 1-2;

Kürzung des Vorsteuerabzugs aufgrund der Ergebnisse einer Fahndungsprüfung; Aussetzung der Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides

FG Nürnberg, Beschluss vom 15.08.2018 - Aktenzeichen 2 V 888/18

DRsp Nr. 2019/395

Kürzung des Vorsteuerabzugs aufgrund der Ergebnisse einer Fahndungsprüfung; Aussetzung der Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides

Tenor

1.

Der Antrag wird abgelehnt.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Normenkette:

FGO § 68 S. 1; FGO § 69 Abs. 6 S. 1-2;

Gründe

I.

Streitig ist in der Hauptsache die Kürzung des Vorsteuerabzugs aufgrund der Ergebnisse einer Fahndungsprüfung.