FG Köln - Urteil vom 20.05.2008
15 K 4227/06
Normen:
EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2 ;

Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführer

FG Köln, Urteil vom 20.05.2008 - Aktenzeichen 15 K 4227/06

DRsp Nr. 2008/40031

Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführer

Hat eine GmbH mehrere Gesellschafter, von denen nur einer eine Pensionszusage erhält, bleibt dessen Vorwegabzug nur dann ungekürzt, wenn er seine Pensionsanwartschaft ausschließlich durch einen seiner Beteiligungsquote entsprechenden Verzicht auf ihm zustehende gesellschaftsrechtliche Ansprüche erlangt.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Kürzung des Vorwegabzugs in Höhe von jeweils 6.136,00 EUR nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG in der Fassung der Streitjahre 2002 bis 2004.