FG München - Gerichtsbescheid vom 09.03.2018
6 K 2641/17
Normen:
EStG § 10 Abs. 4a;
Fundstellen:
EFG 2018, 1030

Kürzung des Vorwegabzugs eines gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmers bei gleichzeitigem Bezug einer Altersrente

FG München, Gerichtsbescheid vom 09.03.2018 - Aktenzeichen 6 K 2641/17

DRsp Nr. 2018/5635

Kürzung des Vorwegabzugs eines gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmers bei gleichzeitigem Bezug einer Altersrente

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 4a;

Gründe

I.

Die Kläger sind Ehegatten, die im Streitjahr 2015 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der am ..... geborene Kläger bezog ab 1. November 2014 eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Streitjahr belief sich der Rentenbetrag auf ... €. Ferner bezog der Kläger Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen. Im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2015 übte der Kläger eine nichtselbständige Tätigkeit bei der X-GmbH aus. Es handelte sich nicht um eine Geschäftsführertätigkeit, der Kläger war an der X-GmbH nicht als Gesellschafter beteiligt. Der Bruttoarbeitslohn belief sich auf 22.085 €. Die Klägerin bezog keine Einkünfte.

Der Kläger war im Jahr 2015 gesetzlich krankenversichert, die Klägerin als Ehegattin mitversichert. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung fielen nicht an.

Im Einkommensteuerbescheid vom ...... berücksichtigte der Beklagte, das Finanzamt (FA), die beschränkt abziehbaren Sonderausgaben in Höhe von 8.170 €.

Unfall- und Haftpflichtversicherungen 2.058 €