BFH vom 20.12.1994
IX R 19/94

Kürzung von Schuldzinsen um steuerfreie Zinszuschüsse

BFH, vom 20.12.1994 - Aktenzeichen IX R 19/94

DRsp Nr. 1997/8444

Kürzung von Schuldzinsen um steuerfreie Zinszuschüsse

Schuldzinsen, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können, sind um die steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 68 EStG zu kürzen.

Für die Praxis:

Die Schuldzinsen stehen insoweit mit steuerfreien Einnahmen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang und dürfen deshalb nicht als Werbungskosten abgezogen werden (§ 3 c EStG).