Kürzung von Schuldzinsen um steuerfreie Zinszuschüsse
BFH, vom 20.12.1994 - Aktenzeichen IX R 19/94
DRsp Nr. 1997/8444
Kürzung von Schuldzinsen um steuerfreie Zinszuschüsse
Schuldzinsen, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können, sind um die steuerfreien Zuschüsse des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 68 EStG zu kürzen.
Für die Praxis:
Die Schuldzinsen stehen insoweit mit steuerfreien Einnahmen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang und dürfen deshalb nicht als Werbungskosten abgezogen werden (§ 3 cEStG).