Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. September 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 12 452,19 Euro festgesetzt.
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Die Klägerin, eine zur zahnärztlichen Versorgung zugelassene überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) mit im Quartal 3/2011 zwei Praxen mit insgesamt fünf Behandlern in Berlin und in Brandenburg, wählte die Zugehörigkeit zur zu 1. beigeladenen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) in Brandenburg.
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