BFH - Beschluss vom 05.06.2007
III S 6/07
Normen:
EStG § 15, § 16; FGO § 69;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 2256

Kundenstamm und Know-how; selbstständige Verkehrsfähigkeit

BFH, Beschluss vom 05.06.2007 - Aktenzeichen III S 6/07

DRsp Nr. 2007/19423

Kundenstamm und Know-how; selbstständige Verkehrsfähigkeit

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der vom FG als einzige Geschäftsgrundlage beurteilte "Kundenstamm und Know-how im Hinblick auf Lieferanten" den an eine vom Kl. gegründete GmbH veräußerten Vermögensgegenständen anhaftet oder selbstständig verkehrsfähig war und daher an die GmbH verpachtet werden konnte.

Normenkette:

EStG § 15, § 16; FGO § 69;

Gründe:

I. Die Kläger und Antragsteller (Antragsteller) werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Antragsteller (Ehemann) betrieb einen Großhandel mit Landprodukten. Zum 1. April 1997 veräußerte er das Anlagevermögen und den bei Dritten lagernden Warenbestand an eine von ihm gegründete GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer er wurde. Die GmbH setzte die Geschäfte des Einzelunternehmens fort. Das Einzelunternehmen erzielte nach dem 1. April 1997 keine wirtschaftlichen Umsätze mehr. Der Antragsteller meldete das Gewerbe des Einzelunternehmens ab, erklärte aber keine Betriebsaufgabe.