Kurssicherungsgeschäfte als Veräußerungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2 EStG; Einkommensteuer 1997
FG München, Urteil vom 21.09.2004 - Aktenzeichen 12 K 703/02
DRsp Nr. 2005/700
Kurssicherungsgeschäfte als Veräußerungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2EStG; Einkommensteuer 1997
Veräußerungskosten sind nur solche Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zu dem Veräußerungsgeschäft stehen. Das trifft bei Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft nicht für Aufwendungen zu, die der -von der eigentlichen Veräußerung getrennten- Kurssicherung des in ausländischer Währung festgesetzten Kaufpreises dienen (hier: über andere Gesellschaft durchgeführte Devisentermingeschäfte zur Sicherung der Kaufpreisforderung nach Veräußerung von Anteilen an einer kanadischen Limited).