I.
Die Beklagten sind Gesellschafter der F... GmbH (im Folgenden: Schuldnerin), deren Geschäftsführer die Beklagten zu 2. und 3. waren. Durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 1.4.2003 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger als Verwalter ernannt.
Am 23.10.2002 valutierte ein Kontokorrentkredit der Schuldnerin bei der Sparkasse ..., für den die Beklagten Bürgschaften übernommen hatten, in Höhe von 6.078,97 EUR.
Im Hinblick darauf nimmt der Kläger die Beklagten auf die Rückgewähr eigenkapitalersetzender Leistungen in Anspruch.
Der Kläger hat beantragt,
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