Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 19.04.18, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen (KZVK R-W) eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Pflichtversicherung zu verschaffen.
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