BFH - Urteil vom 16.04.2013
VII R 59/11
Normen:
MinöStG 1993 § 25 Abs. 1 Nr. 5, § 25 Abs. 3a Nr. 3.1;
Vorinstanzen:
FG Landes Sachsen-Anhalt, vom 08.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 741/06

KWK-Steuerbegünstigung für die Zusatzbefeuerung eines Abhitzekessels ohne gleichzeitige Stromerzeugung

BFH, Urteil vom 16.04.2013 - Aktenzeichen VII R 59/11

DRsp Nr. 2013/18786

KWK-Steuerbegünstigung für die Zusatzbefeuerung eines Abhitzekessels ohne gleichzeitige Stromerzeugung

Wird in einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage aufgrund von Wartungs- und Reparaturarbeiten eine Dampfturbine mit der Folge des Ausfalls der Stromerzeugung abgeschaltet und die zu ihrem Betrieb erforderliche Wärme in einem Abhitzekessel zusätzlich erhitzt, um sie an Kunden als Nutzwärme abzugeben, kommt eine Steuerbegünstigung für das zur Erhitzung des Kessels verwendete Erdgas nicht in Betracht, weil dessen konkrete Verwendung nicht der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme dient.

Normenkette:

MinöStG 1993 § 25 Abs. 1 Nr. 5, § 25 Abs. 3a Nr. 3.1;

Gründe

I.